Probearbeit

Worauf man unbedingt achten muss, zeigt der nachfolgende Beitrag.

Probearbeit

Mehrere Bewerber in der engeren Auswahl? Oft hilft hier Probearbeit, um die richtige Entscheidung zu treffen. Wer Kandidaten zum Probearbeiten einlädt, sollte sich auf jeden Fall mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigen. Denn die Arbeit auf Probe findet nicht im gesetzesfreien Raum statt! Worauf man unbedingt achten muss, zeigt der nachfolgende Beitrag.

Inhaltsverzeichnis

1. Was bedeutet Probearbeit?

2. Die Vorteile im Überblick

3. Was muss geklärt werden?

4. Wie lange darf Probearbeit dauern?

5. Welche Aufgaben sind geeignet?

Probearbeit

Was versteht man unter Probearbeit?

Laden wir die Kandidaten doch einfach mal ganz unverbindlich zur Probe ein. Dann können sie zeigen, wie sie arbeiten, im Team zurecht kommen und ob der Cultural Fit stimmt. Na klar, das ist eine super Idee! Aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wer seine Bewerber auf diese Weise näher kennenlernen will, muss sich nämlich rechtlich an einige Spielregeln halten. Ein paar Stunden oder ein Tag Probearbeit sollte also gut organisiert werden.

Definition: Was ist Probearbeit?

Bei Probearbeit handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis auf Probe! Stattdessen spricht man von einem sogenannten Einfühlungsverhältnis. Zwischen den Parteien wird kein Arbeitsvertrag geschlossen. Damit besteht weder die Verpflichtung eine Arbeitsleistung zu erbringen, noch ein Anspruch auf Vergütung.

Die Maßnahme dient dem Zweck herauszufinden, ob ein Kandidat zur ausgeschriebenen Stelle passt und umgekehrt – ist also Bestandteil des Bewerbungsverfahrens. Während der Probearbeitsstunden oder -tage soll ein Bewerber das Team unterstützen und so erste Einblicke in Arbeitsalltag und Unternehmenskultur bekommen.

Im Unterschied dazu steht die Probezeit. Eine Probezeit wird mit Abschluss des Arbeitsvertrags vereinbart. Sie darf maximal 6 Monate dauern, muss vergütet werden und Kündigungsfristen sind einzuhalten. Die Begriffe Probezeit und Probearbeit kann man leicht verwechseln. Deshalb findet man für das Einfühlungsverhältnis auch Bezeichnungen wie »Schnuppertag« oder »Kennenlerntag«.

Welche Vorteile bietet Probearbeit?

Sowohl Unternehmen als auch Kandidaten können von probeweisem Arbeiten profitieren, wenn sie es richtig machen und sich bewusst sind, wozu Probearbeit da ist. Schlieẞlich geht es nicht darum, sich quasi eine kostenlose Arbeitskraft an Bord zu holen, sondern gemeinsam auszuloten, ob man zukünftig zusammenarbeiten möchte. Die Vorteile von Probearbeit im Überblick:

  • Persönliches Kennenlernen mit dem Kandidaten
  • Besseres Einschätzung der fachlichen und sozialen Kompetenzen
  • Einschätzung von Cultural Fit
  • Kandidat kann das Team und den Arbeitsplatz kennenlernen
  • Zusammenarbeit vor Ort

Was muss vorab geklärt werden?

Bevor es mit dem Kennenlerntag losgehen kann, sollten sich Kandidaten und Unternehmen unbedingt über die Rahmenbedingungen verständigen. Anderenfalls läuft man Gefahr, ungewollt ein festes Arbeitsverhältnis zu begründen – mit Konsequenzen für beide Seiten!

Vergütung und Aufwandsentschädigung

Für Probearbeit muss der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen, eine freiwillige Aufwandsentschädigung ist aber möglich. Beispielsweise können die Kosten für Verpflegung und / oder Anfahrt übernommen werden. Auch eine Entschädigung für den Zeitaufwand ist denkbar. Das sollte man unbedingt schriftlich festhalten und darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine Vergütung für die Arbeitsleistung, sondern um eine Aufwandsentschädigung handelt.

Schriftliche Vereinbarung zur Probearbeit

Mit einer schriftlichen Vereinbarung im Hinblick auf die Probearbeit ist man auf der rechtlich sicheren Seite und vermeidet, dass durch konkludentes Handeln versehentlich ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Eine solche Vereinbarung sollte folgende Punkte beinhalten:

Daten und Infos:

  • Vor- und Nachname des Kandidaten
  • Ort und Dauer der Probearbeit
  • Ansprechpartner:in im Unternehmen
  • Informationen zur Versicherung

Hinweise:

  • es wird kein Lohn gezahlt
  • die Arbeitsleistung ist nicht verpflichtend
  • die Probearbeit kann jederzeit einseitig beendet werden

Anmeldung und Versicherung

Da Probearbeit kein reguläres Arbeitsverhältnis ist, fallen keine Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge an. Folglich muss weder das Unternehmen noch der Kandidat eine solche Maßnahme beim Finanzamt oder beim Sozialversicherungsträger melden. Eine Ausnahme besteht, falls der Kandidat arbeitsuchend ist und Leistungen vom Jobcenter bezieht. Dann muss die Agentur für Arbeit die beabsichtigte Probearbeit genehmigen.

Außerdem gilt in Sachen Versicherung folgendes:

» Sollte durch Fehler des Kandidaten ein Schaden für das Unternehmen entstehen, greift dessen private Haftpflichtversicherung.

» Erleidet der Kandidat während der Arbeit auf Probe einen Unfall, besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nur, wenn das Probearbeiten auf Weisung des Jobcenters stattfindet.

Anderenfalls hat der Bewerber normalerweise keinen Versicherungsschutz, weil es sich nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Gesetzes handelt. Doch unter bestimmten Umständen kann das anders aussehen.

Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen “Probearbeitstag” verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag, dem 20. August 2019 entschieden.
(↗ BSG | Az: B 2 U 1/18 R)

Voraussetzung ist, dass eine sogenannte »Wie-Beschäftigung« vorliegt. Davon geht die Rechtsprechung aus, sofern die probeweise Tätigkeit einen wirtschaftlichen Wert für den Arbeitgeber hat. Ein solcher Wert kann schon darin begründet sein, dass der Arbeitgeber durch Probearbeit Fehlbesetzungen vermeiden und so Kosten sparen will.

Wie lange darf die Probearbeit dauern?

Für die Dauer der Probearbeit gibt es keine konkrete gesetzliche Regelung. Allerdings sollte so ein Einfühlungsverhältnis zeitlich im Rahmen bleiben – sprich einige Stunden oder einen Arbeitstag nicht überschreiten. Es kann natürlich vorkommen, dass mehrere Tage nötig sind. Beispielsweise, wenn ein Kandidat verschiedene Abteilungen kennenlernen soll oder bestimmte Abläufe nur an bestimmten Tagen stattfinden.

Dann wird empfohlen, maximal eine Woche Arbeit auf Probe zu vereinbaren. Alles andere rückt in die Nähe eines regulären Arbeitsverhältnisses und kann außerdem den Eindruck von Ausbeutung erwecken. Ein Schnupper- oder Kennenlerntag ist in jedem Fall ok und ohnehin die gängigste Form. Dabei kann man zum Beispiel auch mal eine Pause mit dem Bewerber gemeinsam verbringen, um sich lockerer Atmosphäre näher kennenzulernen. Aber Vorsicht: Pausenzeiten sollten nicht angeordnet werden!

Tipp:

Bei all den Voraussetzungen und Regeln für die Probearbeit sollte man den Kandidaten selbst und dessen Candidate Experience nicht aus den Augen verlieren. Auch der Bewerber hat sich viel Zeit für ein persönliches Kennenlernen genommen. Passt es am Ende doch nicht und es kommt zur Absage, ist es angemessen diesen telefonisch zu kontaktieren!

Welche Aufgaben sind angebracht?

Grundsätzlich sollte ein Kandidat bei der Probearbeit einen Teil der Aufgaben kennenlernen, die für den späteren Job relevant sind. Auf gar keinen Fall darf ein Bewerber auf Probe dazu angehalten werden, konkrete und verwertbare Aufgaben im Alleingang und innerhalb einer gewissen Zeitspanne vollständig zu erledigen. Das stellt einen direkten Arbeitsauftrag und damit eine Weisung dar.

Ein Weisungsrecht hat der Arbeitgeber jedoch während der Einfühlungsphase nicht. Vielmehr ist der Zweck von Probearbeit, dass Kandidat und Team zusammenkommen. Sie können etwa gemeinsam an gegebenen Herausforderungen arbeiten. Der Kandidat als aktiver Supporter des Teams: Ja! Als unbezahlte Arbeitskraft: Nein!

< zum Inhaltsverzeichnis

< zum HR-Lexikon

Explore other articles

explore