Diese Frage hat eine Teilnehmerin unserer Searchtalent-Umfrage gestellt bekommen. Doch handelt es sich hierbei wirklich um eine Tabufrage im Vorstellungsgespräch? Kritisch gesehen ist diese Frage gleich doppelt belastet.
Zum einen sind Fragen zum Charakter grundsätzlich zulässig, allerdings nicht wenn ein sexistischer Vergleich gezogen wird. Geschlechtsspezifische Diskriminierung verbietet das AGG bereits im ersten Grundsatz, weswegen auf diese Frage nicht geantwortet werden muss oder die Unwahrheit gesagt werden darf.
Eine Gefahr, auf die man hier trifft: die einstellenden Personalverantwortlichen können zum Nachteil der Frauen reagieren:
Wenn Frauen entweder a) sehr zurückhaltend oder aber b) sehr selbstbewusst auftreten, könnte es in beiden Fällen zu ihrem Nachteil ausgelegt, während beide Extreme bei Männern eher toleriert oder sogar geschätzt, werden. Frauen könnten als schwierig oder gar zickig gelten, ein Mann hingegen als „taff“ bzw. durchsetzungsstark (gesellschaftliche Rollenbilder / Gläserne Decke).
Die Gesetzeslage ist in allen Fällen eindeutig und schützt die Bewerberin bzw. Arbeitnehmerin. Doch unabhängig der eindeutigen Gesetzeslage:
Wie könnte nun in der Praxis eine angemessene Reaktion aussehen?
Es gibt unterschiedliche, mögliche Reaktionen auf Tabufragen im Vorstellungsgespräch: